Der Kieferorthopäde für Erwachsene - das muss man wissen!
Während sich die meisten Patienten eines Kieferorthopäden im Kindes- bzw. Jugendalter befinden, nimmt auch der Anteil der Patienten im Erwachsenenalter stetig zu. Zu groß ist für viele der Wunsch nach einem strahlenden Lächeln mit geraden Zähnen. In vielen Fällen nimmt auch der Leidensdruck der Patienten immer mehr zu, da der Zustand des gesamten Kauapparates einen erheblichen Einfluss auf die Aussprache, Atmung und den gesamten Körper hat. Dies sind alles entscheidende Gründe, weshalb sich auch zunehmend Erwachsene ihre Zähne und Kiefer begradigen lassen. Und das ist auch gut so, denn für eine kieferorthopädische Behandlung ist es nie zu spät. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins können sich die Patienten so über mögliche Behandlungsmethoden und die voraussichtliche Behandlungsdauer informieren.
Anders als bei Kindern wird bei Erwachsenen die Behandlung nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den privaten Krankenkassen sieht es dagegen anders aus, hier werden je nach Tarifumfang oftmals 60 bis 85 Prozent, in seltenen Premiumtarifen sogar 100 Prozent der Kosten übernommen. Wie viel die Krankenkasse von den anfallenden Behandlungskosten des Kieferorthopäden für Erwachsene übernimmt, hängt von der Schwere der vorliegenden Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ab. Die Einteilung der Anomalien erfolgt hierbei in den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Solche schwerwiegenden Fehlstellungen sind beispielsweise ein stark verlängerter oder stark verkürzter Unterkiefer, der dementsprechend einen Unter- bzw. Überbiss ausbildet. Auch starke verletzungsbedingte Fehlstellungen, z. B. nach einem Unfall, die eine chirurgische wie auch kieferorthopädische Behandlung erfordern, fallen in diese Kategorie. Doch selbst wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht trägt, lassen sich diese vom Patienten als außergewöhnliche Belastungen in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und so geltend machen.
Um die weiteren Behandlungsschritte und -methoden zu definieren, wird der Kieferorthopäde für Erwachsene, z. B. von der Dr. Renate Wrensch Facharztpraxis für Kieferorthopädie, zunächst eine umfassende Voruntersuchung vornehmen. Diese beinhaltet eine visuelle und funktionelle Untersuchung des gesamten Kauapparates sowie die Anfertigung von Röntgenaufnahmen. Über die Röntgenaufnahmen definiert der Kieferorthopäde im Anschluss genau den vorliegenden Schweregrad der Fehlstellungen und legt die weiteren Behandlungsmaßnahmen fest. Zur anschließenden kieferorthopädischen Regulierung sind gerade bei Erwachsenen etwas dezentere Lösungen als bei Kindern und Jugendlichen nötig. Dazu zählen zum Beispiel lose, herausnehmbare Zahnspangen, die nur nachts getragen werden oder herausnehmbare, durchsichtige Aligner-Schienen, die auch tagsüber zur Anwendung kommen. Daneben werden auch festsitzende Modelle, die auf den Zahninnenseiten angebracht sind (Incognito-Lingualtechnik) eingesetzt. Alternativ werden ebenfalls festsitzende Zahnspangen mit dezenten metallischen Mini-Brackets oder keramischen Brackets eingesetzt. Der Einsatz und die Tragedauer der zur Verfügung stehenden Apparaturen richten sich je nach Art und Schwere der vorliegenden Anomalie. Auch bei Erwachsenen steht am Ende der Behandlung die Stabilisierungsphase, bei der ein Retainer verhindern soll, dass sich die Zähne in ihre Ausgangsposition zurückverschieben. Retainer sind entweder stabilisierende Drähte, die an den Zahninnenseiten angebracht sind oder herausnehmbare Stabilisierungsschienen, die der Patient nur nachts trägt.